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Beratung für Kapitalgesellschaften und Existenzgründer

Egal, ob GmbH, AG oder Start-Up: Wir sind für Sie da!

Umwandlungsberatung für GmbH und Personenunternehmen

Umwandlungsberatung für GmbH und Personenunternehmen

Ob rein in die GmbH oder raus aus der GmbH...
Egal, ob Einbringung oder Formwechsel...

Wir entwickeln mit Ihnen zusammen Konzepte zur Optimierung der Unternehmensstruktur und beraten Sie bei der Wahl der rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen. Bei der Umsetzung, insbesondere der Erstellung der notwendigen Verträge, arbeiten wir mit im Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Wir beraten auch zu den Vor- und Nachteilen eine UG (haftungsbeschränkt) und wie man zu einer "erwachsenen" GmbH wechseln kann.

Beratung bei Wahl für die richtige Rechtsform

Beratung bei Wahl für die richtige Rechtsform

Die Entscheidung, für die richtige Rechtsform, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-, zivil- und gesellschaftsrechtliche Aspekte. Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sollte daher unbedingt ein Experte zu Rate gezogen werden. Bei der Gestaltung individueller Gesellschaftsverträge können wir auf ein Netzwerk von im Gesellschaftsrecht versierten Rechtsanwälten und Notaren in unserer Nähe zurück greifen.

Fahrplan in die GmbH / Begleitung bei Erstellung des Gesellschaftsvertrags

Fahrplan in die GmbH / Begleitung bei Erstellung des Gesellschaftsvertrags

Die GmbH und die mit Ihr verwandten Gesellschaften (AG, UG, eG und GmbH & Co. KG) sind weiterhin die dominierenden Rechtsformen im Mittelstand. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihrer GmbH-Satzung bereits in der Gründungsphase und stellen damit die Weichen für die Zukunft. Da die Mustersatzung für die Einmann-GmbH meist nicht ausreicht, gilt es folgende Punkte zu klären:

  • Regeln für die Gesellschafterversammlung
  • Kündigungsmöglichkeit für die Gesellschafter
  • Regelung der einvernehmlichen / nicht einvernehmlichen Einziehung von Anteilen und Übertragungspflicht
  • Bedingungen für die lebzeitige Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Übertragung von Todes wegen
  • Wie und wer ermittelt die Abfindung (wer trägt die Kosten)
Business-Kompass für Existenzgründer (Anmeldung und Sozialversicherung)

Business-Kompass für Existenzgründer (Anmeldung und Sozialversicherung)

Sie haben eine grandiose Idee - wir begleiten Sie von der Geschäftsidee bis zur Gründung - und Ihre Vision wird Wirklichkeit! Nach dem ersten Ideenpapier stehen Fragen der Finanzierung, Rentabilität und einem eventuellen Gründungszuschuss im Raum. Wir haben für sämtliche Probleme, die sich bei der Gründung eines Unternehmens stellen können, entsprechendes Know-how erworben und betreuen Sie professionell in allen Etappen der Umsetzung Ihrer Idee. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch und planen Sie gemeinsam mit uns Ihren Weg in die Selbstständigkeit detailliert voraus, damit auch Ihre Gründung von Erfolg gekrönt ist.

  • Prüfung der Geschäftsidee auf ihre Umsetzbarkeit
  • Coaching
  • Gemeinsame Erarbeitung eines Konzeptes
  • Erstellen von genau durchdachten Businessplänen
  • Beratung hinsichtlich Gründungsförderungen
  • Beratung bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei Finanzierungsfragen und Gesprächen mit der Bank
Betriebliche Altersversorgung für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Betriebliche Altersversorgung für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Intelligente Vorsorgelösungen steigern die Attraktivität jedes Unternehmens und erhöhen die Chance, Fach- und Führungskräfte zu finden - und vor allem zu halten.

Wenn die Fördergrenzen, beispielsweise von Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, bereits ausgeschöpft sind kommt die Pensionszusage ins Spiel, die Ihnen als Arbeitgeber eine Reihe von Vorteilen bietet:

  • Geringere Lohnnebenkosten durch sozialversicherungsfreie Beiträge
  • Kalkulationssicherheit durch Auslagerung der Versorgungsrisiken
  • Erfüllung des Rechtsanspruchs auf eine betriebliche Altersvorsorge
  • Positives Bilanzbild: Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind Betriebsausgaben. In der Handelsbilanz ist es möglich, die Pensionsrückstellungen und den Wert der Versicherung gegeneinander aufzurechnen. Eine wertpapiergebundene Zusage ermöglicht eine Saldierung auf Null in der Handelsbilanz.

Bei Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer gibt es einige Punkte zu beachten. In Kooperation mit einem Versicherungsfachmann beraten wie Sie gerne zu diesen Fragen.

Mandantenstimmen

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